Veranstaltungen

Seminare
Qualifikationsseminar zum Qualitätsmanager (m/w/d)
Auffrischungsseminar für Qualitätsmanager (m/w/d )
Auffrischungsseminar für Qualitätsfachpersonal (m/w/d)
Qualifikationsseminar zum Qualitätsmanagementbeauftragten (m/w/d)

Fortbildungen
Das neue Begutachtungsinstrument des MD zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit
Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) richtig umsetzen

Inhouse-Schulungen

 

Qualifikationsseminar zum Qualitätsmanager (m/w/d)

Auf der Basis der DIN EN ISO 9001 in Einrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären Alten-, Kranken-, Jugend- und Behindertenhilfe und Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens. Die Teilnahme an diesem Kurs setzt den erfolgreichen Abschluss zum Qualitätsbeauftragten voraus.

Kursdauer: 10 Tage

Die Teilnahme an diesem Kurs setzt den erfolgreichen Abschluss zum Qualitätsbeauftragten voraus.

Qualifikation:

Der Qualitätsmanager sollte das Grundlagenwissen des Qualitätsbeauftragten haben mit der Kenntnis der entsprechenden Normen. Hinzu kommt, dass er auch andere anerkannte Qualitätsmanagementmodelle kennt, Strategien zur Qualitätsverbesserung einsetzen kann, wie z. B. einen Qualitätszirkel gezielt moderieren und die Ergebnisse präsentieren, und Methoden und Vorgehensweisen zur Bewertung von Qualitätsmanagementsystemen kennt und anwendet.

Diese Qualifikation für Fachpersonal berücksichtigt die DIN EN ISO 9000, 9001, 9004 und 19011. Dieser Kurs baut auf dem Kurs zum Qualitätsbeauftragten auf und befähigt die Teilnehmer zum Abschluss als Qualitätsmanager.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den Anforderungen des EQ ZERT, dem Zertifizierungsinstitut der Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung.

Am Ende der Schulung erfolgt eine schriftliche Klausur. Bei Bestehen dieser Klausur, vollständiger Teilnahme an allen Schulungstagen und Erledigung der Projektarbeit erhalten die Teilnehmer/-innen eine Teilnehmerbescheinigung.

Darauf aufbauend besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer schriftlichen Prüfung bei EQ ZERT, die anerkannte Zertifizierung zum TQM-Manager® zu erwerben.

Die Fortbildung ist Grundlage für weitere Qualifikationen (Qualitäts-Auditor).

Entwicklung eines QM-Handbuches:

Neben der Qualifikation zum Qualitätsmanager verfolgt das Seminar die praxisnahe Unterstützung bei der Entwicklung eines individuellen QM-Handbuches auf der Basis der Normforderungen und gesetzlichen Anforderungen.

Auswahl der Schulungsinhalte:

  • Interne Audits nach ISO 19011
  • Kennzahlensystem
  • Benchmarking
  • EFQM
  • ISO 9000:2015, 9001:2015, 9004:2018
  • FMEA
  • Managementbewertung
  • Balanced Score Card
  • Verbesserungsprojekt
  • Quality Function Deployment
  • Prozessmanagement und Prozessbewertung
  • Entwicklung neuer Dienstleistungen
  • u. v. m.

9. September bis 2. Dezember 2025 (10 Kurstage, Seminarcode 1207), Anmeldeschluss 9. August 2025
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Kursverlauf: 9.–10. September 2025 / 7.–9. Oktober 2025 / 4.–6. November 2025 / 2. Dezember 2025

 

Auffrischungsseminar für Qualitätsmanager (m/w/d )

Dieses Auffrischungsseminar richtet sich an Teilnehmer mit dem Abschluss Qualitätsmanager und Qualitätsmanagementbeauftragte/r, die ihr Wissen auffrischen möchten bzw. einen Qualifikationsnachweis benötigen, um ihr EQ ZERT Zertifikat TQM-Manager und TQM-Beauftragter aufrechtzuerhalten.

Kursdauer: 1 Tag

Tagungsinhalte:

  • DIN EN ISO 9001:2015
    Alle Neuerungen mit Beispielen für die Praxis.
    Neue Themen (Auswahl):
  • Kontext der Organisation
  • Risikobasierter Ansatz
  • Ressource Wissen

Ziel:

Die Teilnehmer (m/w/d) aktualisieren und vertiefen das Wissen, das in den Seminaren Qualitätsmanagementbeauftragter und Qualitätsmanager erworben wurde.

Für Ihre Rezertifizierung müssen Sie einen Auffrischungstag nachweisen, den Sie innerhalb der 3 Jahre vor Ablauf Ihres Zertifikates absolvieren müssen. Der Termin dieses Auffrischungsseminars hat keinen Einfluss auf die Gültigkeitsdauer Ihres Zertifikates. Sie können innerhalb der 3 Jahre einen für Sie passenden Termin wählen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Unterlagen bei der Zertifizierungsstelle EQ ZERT einreichen. Machen Sie dies kurz vor Ablauf Ihres Zertifikates. Sie bekommen dann eine ab diesem Zeitraum geltende Verlängerung von 3 Jahren. Bitte bedenken Sie, dass wir den Auffrischungstag nur mit einer Mindestteilnehmerzahl durchführen. Melden Sie sich deshalb frühzeitig an. Vielen Dank.

4. September 2024 (Seminarcode 1512)
ONLINE per Zoom-Konferenz. Sie benötigen eine Internetverbindung, Lautsprecher, Mikrofon und Webcam.
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Auffrischungsseminar für Qualitätsfachpersonal (m/w/d)

für Absolventen der Qualifizierungsmaßnahme (TQM)-Beauftragter, (TQM)-Manager und (TQM)-Auditor.

Tagungsinhalte:

  • DIN EN ISO 9001:2015

Alle wichtigen Anforderungen mit Beispielen für die Praxis.

Themenauswahl:

  • Kontext der Organisation
  • Risikobasierter Ansatz
  • Ressource Wissen
  • Auditvorbereitung und -durchführung

Für Ihre Rezertifizierung müssen Sie einen Auffrischungstag nachweisen, den Sie innerhalb der 3 Jahre vor Ablauf Ihres Zertifikates absolvieren müssen. Der Termin dieses Auffrischungsseminars hat keinen Einfluss auf die Gültigkeitsdauer Ihres Zertifikates. Sie können innerhalb der 3 Jahre einen für Sie passenden Termin wählen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Unterlagen bei der Zertifizierungsstelle EQ ZERT einreichen. Machen Sie dies kurz vor Ablauf Ihres Zertifikates. Sie bekommen dann eine ab diesem Zeitraum geltende Verlängerung von 3 Jahren. Bitte bedenken Sie, dass ich den Auffrischungstag nur mit einer Mindestteilnehmerzahl durchführe. Melden Sie sich deshalb frühzeitig an. Vielen Dank.

20. März 2025 (Seminarcode 1613), Anmeldeschluss 20. Februar 2025
ONLINE per Zoom-Konferenz. Sie benötigen eine Internetverbindung, Lautsprecher, Mikrofon und Webcam.
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2. September 2025 (Seminarcode 1614), Anmeldeschluss 2. August 2025
ONLINE per Zoom-Konferenz. Sie benötigen eine Internetverbindung, Lautsprecher, Mikrofon und Webcam.
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Qualifikationsseminar zum Qualitätsmanagementbeauftragten (m/w/d)

Auf der Basis der DIN EN ISO 9001:2015 in Einrichtungen der ambulanten, stationären und teilstationären Alten-, Kranken-, Jugend- und Behindertenhilfe und Bereichen des Sozial- und Gesundheitswesens.

Kursdauer: 10 Tage, zusätzlich ein Tag für eine interne Abschlussprüfung (optional)

Qualifikation:

Der Qualitätsmanagementbeauftragte (m/w/d) soll über praktische Erfahrung mit QM und das Knowhow verfügen, um QM-Systeme auf der Basis der ISO 9000er-Familie individuell zu gestalten und im Sinne ständiger Verbesserung weiterzuentwickeln. Er soll dazu über Kenntnisse und Methoden des modernen Qualitätsmanagements verfügen, die Grundsätze zur Qualitätsverbesserung und die Grundlagen des umfassenden Qualitätsmanagements kennen.

Dieses Seminar befähigt die Teilnehmer (m/w/d) ein Qualitätsmanagement entsprechend den Anforderungen der DIN EN ISO 9000 ff aufzubauen, einzuführen, umzusetzen und aufrecht zu erhalten.

Auswahl der Schulungsinhalte:

  • Kontext der Organisation
    Die strategische Ausrichtung des Managementsystems
    Erwartungen und Anforderungen relevanter interessierter Parteien
  • Führung
    Führung als dynamischer Prozess zur Erzielung der betrieblichen Ergebnisse, Zufriedenstellung der Interessenspartner und Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens
  • Planung für das Qualitätsmanagementsystem
    Der richtige Umgang mit Risiken und Chancen für das Qualitätsmanagementsystem
    Umsetzung des PDCA-Zyklus
    Ziele im QM-System
    Umgang mit Veränderungen
  • Unterstützung
    Die Bedeutung von Wissen für die Organisation – Einarbeitung, Fort- und Weiterbildung, Implementierung von Wissen
    Dokumentierte Information – Umgang mit Dokumenten und Aufzeichnungen im QM-System
    Infrastruktur – Ausstattung der Einrichtung, Wartung und Instandhaltung
    Arbeitsumgebung – Maßnahmen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Betrieb
    Ermittlung von Kundenanforderungen, Leistungsgestaltung und Vertrag
    Kommunikation mit Kunden inkl. Umgang mit Beschwerden
    Planung und Steuerung der Dienstleistung
    Umgang mit Kundeneigentum und Datenschutz
    Entwicklung
    Umgang mit extern bereitgestellten Produkten und Dienstleistungen
    Fehlermanagement
  • Bewertung der Leistung
    Zufriedenheit der Kunden
    Internes Audit
    Anwendung von statistischen Methoden
    Managementbewertung
  • Verbesserung
    Chancen zur Verbesserung erkennen
    Korrekturmaßnahmen ergreifen, wenn Anforderungen nicht erfüllt sind
    Kontinuierliche Verbesserung umsetzen
    Die Anforderungen des Bundesrahmenhandbuchs Diakonie Siegel Pflege und des Qualitätsmanagement-Rahmenhandbuchs Caritas werden im Unterricht bei Bedarf thematisiert. 

Ihr Plus:

  • Sie lernen Prozesse zu strukturieren und in verständlicher Weise darzustellen. Möglichkeiten: Flussdiagramm, Matrix. Damit haben Sie alle Voraussetzungen, Ihr bestehendes QM-Handbuch weiterzuentwickeln.
  • Sie erhalten einen „Qualitätswerkzeugkoffer“. Mit Qualitätswerkzeugen und Methoden fördern Sie die ständige Verbesserung im Unternehmen.

Die Schulungsinhalte orientieren sich an den Anforderungen des EQ ZERT, dem Zertifizierungsinstitut der Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung.

Darauf aufbauend besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer schriftlichen Prüfung bei EQ ZERT, die anerkannte Zertifizierung zum TQM-Beauftragten® zu erwerben.

Die Fortbildung ist Grundlage für weitere Qualifikationen (interner Qualitäts-Auditor, Qualitätsmanager). Diese Qualifikationen biete ich als weiterführende Perspektiven an.

21. Januar bis 12. Juni 2025 (10 Kurstage, Seminarcode 1108), Anmeldeschluss 21. Dezember 2024
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Kursverlauf: 21.-22. Januar 2025 / 18.-19. Februar 2025 / 18.-19. März 2025 / 13.-14. Mai 2025 / 11.-12. Juni 2025
Optionale interne Klausur: 1. Juli 2025

 

Fortbildungen

Das neue Begutachtungsinstrument des MD zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Kursdauer: 1 Tag

Inhalte:

Die Diskussion um die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung hat nun dazu geführt, dass ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff definiert wurde. Zukünftig wird der pflegebedürftige Mensch ganzheitlicher betrachtet und Pflegebedarf reduziert sich nicht mehr allein auf die Grundpflege.

Der MDK wendet nun ein neues Begutachtungsverfahren an. Ab Januar 2017 können Sie erste Erfahrungen sammeln, nachdem der MDK die Anträge aus dem alten Jahr abgearbeitet hat.

Das Hauptaugenmerk des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs richtet sich darauf, die Potenziale eines Menschen stärker in den Blick zu nehmen, seine Selbstständigkeit und Teilhabefähigkeit sowie die ihn unterstützenden Strukturen zu stärken.

Erfahren Sie im Seminar, wie Sie sich optimal vorbereiten, um in der Begutachtungssituation dem MDK-Gutachter gegenüber geschickt zu argumentieren. So verhindern Sie, dass das gewünschte Ergebnis möglicherweise erst im Widerspruchsverfahren erzielt wird. Im Seminar können Fälle aus Ihrer Einrichtung bearbeitet werden. Bringen Sie dazu folgende Teile der Dokumentation mit: Pflegeplanung, Durchführungsnachweis, ärztliche Anordnungen, Berichte der letzten 14 Tage.

Themen:

Einführung

  • Hintergründe
  • Merkmale des kommenden Begutachtungsinstrumentes

Neue Inhalte

  • Beschreibung der Module
  • Die Bewertungssystematik zur Bestimmung von Pflegestufen
  • Weitere Bausteine des neuen Verfahrens

Neues Begutachtungsformular
Zusammenfassung und Schlussfragen

Ziel:

Sie lernen die neue Struktur des kommenden Begutachtungsinstrumentes kennen. Sie erhalten Einblick in die neuen/veränderten Anforderungen an das Einstufungsverfahren. Sie erfahren, welche Schwerpunkte in der Pflegedokumentation bei der Einstufung begutachtet werden.

Das Seminar kann auch als Inhouse-Schulung angeboten werden. Ich erstelle Ihnen gerne ein Angebot.

Aktuell kein Kursangebot.

Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) richtig umsetzen

Themen:

Das eintägige Seminar verschafft einen Überblick über gesetzliche Vorgaben und deren praktische Umsetzung. Verantwortliche müssen wissen, was sie bei der Anwendung von Medizinprodukten zu beachten haben und welche Bestimmungen für sie in der täglichen Arbeit von Bedeutung sind.

Im Seminar sollen die wichtigsten Fragen geklärt werden:

  • Der Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragte gemäß § 30 Medizinproduktegesetz – Anforderungen, Ernennung, Verantwortlichkeiten und Aufgaben
  • Aktive und nichtaktive Medizinprodukte – Was sind die Unterschiede und was bedeutet das für die Praxis?
  • Einweisung oder Unterweisung? Wie geht das und wer macht das?
  • Dokumentation: Welche Produkte müssen in einem Bestandsverzeichnis erfasst werden?
    Was ist darüber hinaus ein Medizinproduktebuch?
  • Wie funktioniert das mit den Kontrollen STK – und MTK?
  • Kundeneigene oder kasseneigene Medizinprodukte (Leihgeräte) – was ist hier zu beachten?
  • „Vorkommnisse“ – was ist das und wie geht man vor? Koordination von Maßnahmen
  • Umsetzungsmöglichkeiten der Medizinproduktebetreiberverordnung – eigene Umsetzung oder externer Dienstleister?
  • Zusammenarbeit mit Behörden

Zielgruppe:

Pflegefachkräfte, Qualitätsbeauftragte, Mitarbeiter aus der Haustechnik (m/w) die mit der Einweisung in Produkte und der Dokumentation beauftragt sind.

21. März 2025 (Seminarcode 2011), Anmeldeschluss 21. Februar 2025
ONLINE per Zoom-Konferenz. Sie benötigen eine Internetverbindung, Lautsprecher, Mikrofon und Webcam.
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Online-Anmeldung

 

Inhouse-Schulungen

Pflegegradmanagement

Zielgruppe:

Mitarbeiter aus stationären und ambulanten Altenhilfe-Einrichtungen, die als kompetente Begleiter in der Begutachtung zur Ermittlung des Pflegegrades eingesetzt werden.

Ziele:

Dieses Seminar schafft die Voraussetzung für ein effektives Pflegegradmanagement in der Einrichtung.

Inhalte:

Um eine dem Hilfebedarf des Kunden angemessene Einstufung zu erreichen, sind Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen, auf denen die Bewertung durch die MDK-Gutachter erfolgt, unabdingbar. Nach Möglichkeit soll der erforderliche Pflegegrad bei der ersten Begutachtung und nicht erst im Widerspruchsverfahren durchgesetzt werden.

Themenschwerpunkte:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Pflegegrade
  • Begutachtungsrichtlinien
  • Vorbereitung der Begutachtung
  • Bedeutung der Dokumentation
  • Die Ermittlung des Grades der Selbstständigkeit/Pflegebedürftigkeit

Abschluss:

Teilnehmerbescheinigung

Voraussetzungen:

Das Seminar richtet sich an Pflegefachkräfte, die regelmäßig Pflegeplanungen erstellen und evaluieren und Grundkenntnisse in Bezug auf die Begutachtung durch den MDK haben.

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Interner Auditor (m/w/d)

Auf der Basis der DIN EN ISO 9001:2015 und 19011 für Mitarbeiter aus Betrieben der ambulanten, stationären und teilstationären Altenhilfe.

Der Kurs ist für Mitarbeiter (m/w/d) aus ambulanten und stationären Altenhilfe-Einrichtungen konzipiert, die als interne Auditoren eingesetzt werden sollen und bisher wenig oder keine Erfahrungen als Auditoren haben. Um die Wirksamkeit des QM-Systems zu bewerten, sind interne Audits ein wichtiges Instrument für die Bewertung und zum Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen.

Innerhalb der Organisation sind es besonders die internen Auditoren, die maßgebliche Arbeit für die eigene Qualitätsbeurteilung und darauf aufbauend die Qualitätsentwicklung leisten.

Interne Auditoren unterstützen den Qualitätsmanagementbeauftragten bei der Qualitätsentwicklung. Als Grundlage für interne Audits dient das Qualitätsmanagementsystem der Organisation. Die Teilnehmer lernen, durch gezielte Auditfragen und über eine Auswahl von Stichproben Verbesserungspotenziale in Prozessen zu erkennen und im Auditbericht zu beschreiben.

Inhalte der drei Seminartage:

Während der ersten beiden Seminartage werden die Grundlagen zur Durchführung von Internen Audits vermittelt. Die Teilnehmer werden dazu befähigt, in der eigenen Einrichtung ein Prozessaudit durchzuführen.

Der dritte Seminartag dient der Reflexion des durchgeführten Audits und der Maßnahmenplanung bis hin zu „kleinen Verbesserungsprojekten“.

Inhalte:

  • Vorteile und Nutzen durch Audits
  • Auditarten und deren Anwendung
  • Auditprinzipien – Verhalten im Audit
  • Notwendige Dokumente und Aufzeichnungen zur Auditdurchführung
  • Ablauf der Auditplanung, Auditvorbereitung und Auditdurchführung
  • Umgang mit Abweichungen
  • Nachbereitung von Audits
  • Eigenschaften und Qualifikation von Auditoren
  • Gesprächsführung in Audits

Praktische Übungen:

  • Vorbereiten eines Prozessaudits
  • Erarbeiten von Auditfragen
  • Bewertung von Auditergebnissen

Voraussetzungen:

  • Fachkenntnisse im eigenen Leistungsbereich
  • Kommunikative Fähigkeiten
  • Kenntnisse im Qualitätsmanagement

Abschluss:

Teilnehmerbescheinigung

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Gewaltprävention

Zielgruppe: 

Mitarbeiter (m/w) aus ambulanten und stationären Altenhilfeeinrichtungen

Seminarbeschreibung:

Über das Thema „Gewalt in Pflegebeziehungen“ wurde bis vor einigen Jahren geschwiegen. Erst in letzter Zeit scheint es zum Thema zu werden, insbesondere da die Heimaufsicht von stationären Einrichtungen eine Konzeption zur Gewaltprävention fordert. Erfolgreiche Maßnahmen der Gewaltprävention und die Bereitstellung adäquater Hilfen benötigen jedoch zuallererst ein Problembewusstsein und das Anerkennen, dass dieses Problem existiert.

Die WHO definiert Gewalt folgendermaßen:

„Gewalt ist der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperli­chem Zwang oder physischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, der entwe­der konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklung oder Deprivation führt.“

Wenn wir uns mit diesem Thema beschäftigen, darf es keinesfalls darum gehen, pflegende Angehörige, profes­sionell Pflegende und auch pflegebedürftige  Menschen zu kriminalisieren.  Aggression und Gewalt im Kontext Pflege dürfen wir aber auch nicht ignorieren oder tabuisieren. Es ist unsere Pflicht, zur Entschär­fung beizutragen. Gewalt ist facettenreich und nicht immer ein­deutig zu erfassen. Die Teilnehmer werden im Seminar sensibilisiert, problematische Situationen im Pflegealltag zu erkennen und zur Prävention von Gewalt beizutragen.

Inhalte:

  • Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen
  • Verantwortung und Aufgaben von professionellen Pflegekräften
  • Formen von Gewalt
  • Problematische Pflegesituationen und Gewalt erkennen
  • Mit Gewaltsituationen umgehen – für Sicherheit sorgen
  • Freiheitseinschränkende Maßnahmen vermeiden – Alternativen finden
  • Wie verhalten sich Pflegende bei Gewalt, die von Pflegebedürftigen ausgeht
  • Einstieg in das Thema „Gewaltfreie Kommunikation

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Wenn nur die Angehörigen nicht wären – vom Glück und Leid im Umgang mit Angehörigen

Zielgruppe: 

Mitarbeiter (m/w) aus ambulanten und stationären Altenhilfeeinrichtungen

Inhalte:

Angehörigenarbeit ist etwas anderes als die zufällige Begegnung zwischen Pflegepersonal und Angehörigen. Der Begriff meint Arbeit für, an und mit Angehörigen. Angehörige spielen im Pflege- und Betreuungsprozess des Pflegebedürftigen eine große Rolle. Sie geben ihm Sicherheit und ermöglichen ihm die Teilnahme am sozialen Leben. Damit bestärken Angehörige seine Persönlichkeit und Identität. Bewohner in Pflegeeinrichtungen haben oft keine Verwandten (mehr), die sich um sie kümmern könnten. Angehörige, die selbst in einem weit fortgeschrittenen Lebensalter sind, können Pflege oft nicht leisten. Diese Problematik ist auch einer der Gründe für die Verlegung von Pflegebedürftigen in ein Heim. Auch wenn die Bereitschaft von Angehörigen zur Kooperation nach der Heimaufnahme hoch ist, kann allein die Entfernung zwischen Wohnort und Pflegeheim Besuche enorm erschweren, da Angehörige oft selbst aufgrund eigener Krankheit und hohem Alter nicht in der Lage sind, regelmäßig solche Wege zu bewältigen.

Das Seminar vermittelt, was systematische Einbeziehung von Angehörigen für die Pflegeeinrichtung bedeutet und wie sie praktisch umgesetzt werden kann. Dazu gehört auch das Vorbeugen von Konflikten bzw. das professionelle Verhalten bei vorhandenen Konflikten. Die Teilnehmer erarbeiten anhand von Fallbeispielen Lösungen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Angehörigen und erhalten einen Einstieg in die Transaktionsanalyse.

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Die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) richtig umsetzen

Zielgruppe:

Pflegefachkräfte, Qualitätsbeauftragte, Mitarbeiter aus der Haustechnik (m/w) die mit der Einweisung in Produkte und der Dokumentation beauftragt sind.

Themen:

Das eintägige Seminar verschafft einen Überblick über gesetzliche Vorgaben und deren praktische Umsetzung. Verantwortliche müssen wissen, was sie bei der Anwendung von Medizinprodukten zu beachten haben und welche Bestimmungen für sie in der täglichen Arbeit von Bedeutung sind.

Im Seminar sollen die wichtigsten Fragen geklärt werden:

  • Der Medizinprodukte-Sicherheitsbeauftragte gemäß § 30 Medizinproduktegesetz – Anforderungen, Ernennung, Verantwortlichkeiten und Aufgaben
  • Aktive und nichtaktive Medizinprodukte – Was sind die Unterschiede und was bedeutet das für die Praxis?
  • Einweisung oder Unterweisung? Wie geht das und wer macht das?
  • Dokumentation: Welche Produkte müssen in einem Bestandsverzeichnis erfasst werden? Was ist darüber hinaus ein Medizinproduktebuch?
  • Wie funktioniert das mit den Kontrollen STK – und MTK?
  • Kundeneigene oder kasseneigene Medizinprodukte (Leihgeräte) – was ist hier zu beachten?
  • „Vorkommnisse“ – was ist das und wie geht man vor? Koordination von Maßnahmen
  • Umsetzungsmöglichkeiten der Medizinproduktebetreiberverordnung – eigene Umsetzung oder externer Dienstleister?
  • Zusammenarbeit mit Behörden

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Großrevision der DIN ISO 9001:2015

Im Herbst 2015 trat die ISO 9001:2015 in Kraft. Diesmal handelt es sich um eine Großrevision, d. h. es ergeben sich Änderungen in Inhalt und Struktur.

Zielgruppe:

Einrichtungsleitungen, Qualitätsmanagementbeauftragte, interne Auditoren, Prozessverantwortliche (m/w)

Dieses Seminar ist nicht als Auffrischungsseminar für Qualitätsmanager und Qualitätsauditoren anerkannt.

Ziele:

Sie kennen die zukünftigen Anforderungen der Norm, um die bevorstehenden Änderungen in Ihrem Unternehmen erfolgreich umzusetzen.

Inhalte:

  • Die aktuelle DIN ISO 9001:2015 (Entwurf) und Zielsetzung der Revision
  • Darstellung und Interpretation der Änderungen
  • Die neue Struktur
  • Risikomanagement
  • Darstellung der Chancen der neuen ISO 9001:2015
  • Wissensmanagement
  • Förderung des prozessorientieren Ansatzes
  • Tipps zur Umsetzung in der Praxis

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Das neue Begutachtungsinstrument des MDK zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit

Kursdauer:

1 Tag

Inhalte:

Die Diskussion um die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung hat nun dazu geführt, dass ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff definiert wurde.  Zukünftig wird der pflegebedürftige Mensch ganzheitlicher betrachtet und Pflegebedarf reduziert sich nicht mehr allein auf die Grundpflege.

Der MDK wendet nun ein neues Begutachtungsverfahren an. Ab Januar 2017 können Sie erste Erfahrungen sammeln, nachdem der MDK die Anträge aus dem alten Jahr abgearbeitet hat.

Das Hauptaugenmerk des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs richtet sich darauf, die Potenziale eines Menschen stärker in den Blick zu nehmen, seine Selbstständigkeit und Teilhabefähigkeit sowie die ihn unterstützenden Strukturen zu stärken.

Erfahren Sie im Seminar, wie Sie sich optimal vorbereiten, um in der Begutachtungssituation dem MDK-Gutachter gegenüber geschickt zu argumentieren. So verhindern Sie, dass das gewünschte Ergebnis möglicherweise erst im Widerspruchsverfahren erzielt wird.  Im Seminar können Fälle aus Ihrer Einrichtung bearbeitet werden. Bringen Sie dazu folgende Teile der Dokumentation mit: Pflegeplanung, Durchführungsnachweis, ärztliche Anordnungen, Berichte der letzten 14 Tage.

Themen:

  • Einführung
    – Hintergründe
    – Merkmale des kommenden Begutachtungsinstrumentes
  • Neue Inhalte
    – Beschreibung der Module
    – Die Bewertungssystematik zur Bestimmung von Pflegestufen
    – Weitere Bausteine des neuen Verfahrens
  • Neues Begutachtungsformular
  • Zusammenfassung und Schlussfragen

Ziele:

  • Sie lernen die neue Struktur des kommenden Begutachtungsinstrumentes kennen.
  • Sie erhalten Einblick in die neuen/veränderten Anforderungen an das Einstufungsverfahren.
  • Sie erfahren, welche Schwerpunkte in der Pflegedokumentation bei der Einstufung begutachtet werden.

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Auffrischung Expertenstandards kompakt

Die Expertenstandards haben die Qualitätsentwicklung in der ambulanten und stationären Pflege zum Ziel. Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziales werden die Standards in einem definierten Verfahren entwickelt und implementiert: Nach Erarbeitung eines Entwurfs auf der Basis einer systematischen Sichtung und Bewertung vorliegender Publikationen wird dieser auf einer Konsensuskonferenz der Fachöffentlichkeit vorgestellt und diskutiert.

Diese Nationalen Expertenstandards müssen in Qualitätssicherungsprogrammen pflegender Dienste und Einrichtungen berücksichtigt werden. Sie dienten in der Vergangenheit als Basis bei der Erstellung von Qualitätsindikatoren in der gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätssicherung bis hin zur Verwendung als Expertise bei der Arbeit der Sozialgerichte.

Mit den Expertenstandards wird den Pflegenden zu pflegerisch hochrelevanten Themen in kompakter Weise der aktuelle Stand der Pflegewissenschaft zugänglich gemacht. Um dem Anspruch einer qualitativ hochwertigen Pflege gerecht zu werden, muss dieses Wissen in die hausinternen Pflegekonzepte und Standards integriert werden.

Die Struktur-, Prozess- und Ergebnisziele helfen bei der individuellen Bearbeitung des Standards und Anpassung auf die Bedürfnisse und Besonderheiten der einzelnen Pflegeeinrichtung.

Aus den vorhandenen Informationen muss ein Standard erarbeitet werden, der den Mitarbeitern eine konkrete Handlungsanweisung bietet.

Die Schulung vertieft das Verständnis für die Anforderung an examinierte Mitarbeiter im Hinblick auf ihren Beratungsauftrag im Umgang mit Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen sowie die schriftliche Darstellung der Umsetzung der Nationalen Expertenstandards in der Pflegedokumentation.

Folgende Standards werden geschult:

  • Dekubitusprophylaxe
  • Schmerzmanagement (akute und chronische Schmerzen)
  • Sturzprophylaxe
  • Kontinenzförderung
  • Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
  • Ernährungsmanagement

In der aktuellen MDK Prüfanleitung wird die Implementierung der Expertenstandards explizit gefordert und an zwei per Zufall ausgewählten Standards überprüft.

Methoden: 

Vortrag, Diskussion, Gruppenarbeit. Falls am Beispiel von Dokumentationen von Kunden der Pflegeeinrichtung gearbeitet werden soll, muss das Einverständnis der Kunden, ggf. der gesetzlichen Betreuer im Vorfeld eingeholt werden.

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Nationale Expertenstandards

  • Expertenstandard Dekubitusprophylaxe
  • Expertenstandard Schmerzmanagement (akute und chronische Schmerzen)
  • Expertenstandard Sturzprophylaxe
  • Expertenstandards Förderung der Harnkontinenz
  • Expertenstandard Chronische Wunden
  • Expertenstandard Förderung der oralen Ernährung

Ihr Plus: Sie erhalten zu jedem Expertenstandard eine Vorlage, mit der Sie Ihr einrichtungsinternes Verfahren wie im Expertenstandard gefordert, entwickeln können.

Setzen Sie sich mit mir in Verbindung unter Angabe Ihrer Kontaktdaten und wie/wann Sie am besten erreichbar sind. Ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.

Risikomanagement

Das Thema „Risikomanagement“ ist aktueller als je zuvor. Risiken sind in allen Unternehmen allgegenwärtig. Aber nicht alle Risiken treten auch tatsächlich ein. Risiken zu managen bedeutet, frühzeitig zu planen und nicht erst beim aufgetretenen Problem zu reagieren und zu improvisieren. Demnach bedeutet Risikomanagement Prävention vor Reaktion.

Die Popularität des Themas „Risikomanagement“ hat mehrere Gründe. Der Wichtigste: Ein professionelles Risikomanagement bedeutet für Ihre Kunden Sicherheit.

Weitere Gründe liegen auf der Hand: Der MDK, die Pflegekassen und Krankenkassen, die Haftpflichtversicherer, die Banken – alle haben ein Interesse daran, dass mit Risiken in einer Einrichtung professionell umgegangen wird.

Außerdem ist der Umgang mit Risiken (und Chancen) ein wichtiger Aspekt in der ISO 9001:2015.

Allgemeiner Tenor ist, dass das Thema integraler Bestandteil eines QM-Systems sein muss. Wie beim Qualitätsmanagement liegt es in der Verantwortung der Leitung, die erforderlichen Strukturen zu schaffen.

Sie lernen die folgenden Aspekte des Risikomanagementzyklus anwenden:

  • Risiken erkennen
  • Risiken zutreffend einschätzen
  • Risiken vermeiden oder vermindern
  • Risiken überwachen
  • Eine Sicherheitskultur im Unternehmen etablieren

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